So sparen Sie Steuern !

1. Kaufen Sie sich eine Eigentums-‚Kabine‘ auf dem
Luxus-Liner The World“ , einem Kreuzfahrt-Schiff auf ununterbrochener Fahrt:
An Bord wohnen Millionäre + Milliardäre in Eigentums-Kabinen
zum Kaufpreis von nur 4 bis 17 Mill. US-$. )
Denn, wer mindestens 1/2 Jahr + 1 Tag = ~183 Tage auf dem Schiff wohnt,
muss in keinem Land der Erde Steuern zahlen, weil er überwiegend im ‚Ausland‘ lebt !
Also ran !

oder:

2. Gründen Sie eine Briefkasten-Firma in einem fernen Steuer-Paradies
mit 0% Steuersatz:
( Vorgang, sehr einfach: Wie Einkauf in einem Online-Shop mit Registrierung !!! )

Allein reicht das aber noch nicht !

Nötig ist eine 2. Briefkasten-Firma in einer EU-Steuer-Oase
z.B. ‚Holland‘ ( Malta, Cypern, Luxemburg, … ) zu 50€ / Monat m. Postnachsendung +
ein Handelsregistereintrag dort ( ~10min ), Anwesenheitsverpflichtungen = keine,
vorgeblicher Zweck: ‚Lizenz‘-Geberin für den deutschen Firmen-Namen !
Damit kann ich dann das deutsche Quellensteuer-Gesetz umgehen.

Statt in Deutschland 42%  auf Gewinne ( = max. deutscher Steuersatz ) zu zahlen,
fallen in ‚Holland‘ nur ~0.8 Promille Steuern auf durchgeschleuste Beträge an.
(( ;“Aber auch in ‚Holland‘ werden die Flüchtlinge nicht gut behandelt:
      Sie müssten dort in Briefkästen leben,   die Steuer-Flüchtlinge ! “ )) !
Für wenige hundert € lasse ich dann ein Marketing-Konzept
aus Internet-Formulierungen zusammen kopieren und
lasse es mir für z.B. für 10.000€ von meiner Firma aus dem 1. Steuerparadies
an meine holländische Firma verkaufen,
die die Kosten dann weiter an meine ‚Mutter-Firma‘ in Deutschland reicht und
so meine hier zu versteuernde Gewinn-Summen mindert.
;Je undurchsichtiger die so gekauften Produkte / Dienstleistungen sind,
desto besser wird ein Einspruch der Steuerbehörde,
gegen die Höhe der jeweiligen Kosten, vermieden !
(  Die Großkonzerne entfalten
eine undurchsichtliches Kaskade von Briefkasten-Firmen in Steuer-Oasen,
die sich andauernd gegenseitig Rechnungen stellen und
so, den in Deutschland auszuweisenden Gewinn minimieren.
;Dies ist allgemeine Praxis, auch von deutschen Staatsunternehmen ! )

Dann gehe ich in Deutschland zu meinem Finanzamt und beantrage,
ein so genanntes Ruling:
Darin stimmt die deutsch Finanzbehörde zu,
dass ich meine Gewinne nur mit beispielsweise ~1% bis ~3% versteuern muß.
Für das Ruling zahle ich offiziell lt. Abgabenordnung einmalig ~20.000€ + …
an das Finanzamt:
In Zukunft muß ich dann für meine in Deutschland ausgewiesenen Gewinne,
einvernehmlich + legal, entsprechend dem Ruling nur 1% bis 3% Steuern zahlen,
statt 42% maximal,
wie die Bürger und Klein-Unternehmer ab ~50.000€ Gewinn
oder zu versteuernden Einkommens !
Diese Ruling-Vereinbarungen lohnen sich, lt. Auskunft des Finanzamtes,
schon ab 10.000.000€ ( 10 Millionen € ) Gewinn-Summe:
Also statt 4.200.000€  an Steuern, zahle ich nur max 300.000€ + Kleingeld für Genehmigung, Briefkästen + Beratungs-Kosten.
Also ~3.800.000€ ( 3,8 Millionen € ) weniger als der Spitzensteuersatz von 42% erfordern würde !

Lux-Leaks, z.B.:
IKEA transferierte in einem Jahr aus EU-Niederlassungen nach Luxemburg
2.600.000.000€ ( 2,6 Milliarden € )  und
zahlte dort nur 0,002%  =                           52.000€    an Steuern,
statt                                                 1.092.000.000€ ( ~1 Milliarde 92 Millione € )
also  um                                         1.091.948.000€ ( ~1 Milliarde 91 Millionen … )
‚zu wenig‘
pro Jahr, bei allgemeinem deutschem Steuersatz von 42% !

? Heißt das, dass nur die ‚kleinen‘ Leute und die ‚kleinen‘ Unternehmungen Steuern zahlen müssen ?
Die Groß-Konzene aber ’nicht‘ (!) ?   … !!!

;Direkt nach dem 2. Weltkrieg lag der Steuersatz für Unternehmensgewinne
bei 95% ( fünfundneunzig % )

und heute bei Groß-Konzernen bei 1% – 3% minus Steuer-Tricks mit Oasen ?
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Ruling ( advance tax ruling ):
Steuerliche Sonderbehandlung für Groß-Konzerne:
Steuersätze von 1%, 2% oder 3% ( ja, ! 3% !, statt 42 % ! )
zusätzlich:
finazamtliche Zustimmungen auch dafür,
dass ein Unternehmen in einem Tiefsteuerland  ‚X‘  sehr hohe Preise für
konzern-interne Lieferungen von Gütern + Dienstleistungen
an die Mutter-Firma in Deutschland verrechnen darf / kann,
zur weiteren Minderung der hier zu versteuernden Gewiinn-Summe.

Allgemeine deutsche Steuersätze:
– Maximaler deutscher Steuersatz:                                              42%,
– so genannte ‚Abgeltungs-Steuer‘ auf Kapital-Einkünfte:  25%
– Rulings für Groß-Unternehmen:                                                1% bis 3%
minus Minderung der zu versteuernden Gewinne durch fiktive interne Preisgestaltung !!!


Big Four ( weltweit tätige Steuerberatungs-Firmen, ~150 Länder m. Niederlassungen ):
( Ihre Vergütungen für ‚Dienstleistungen‘ von / durch obere deutsche Finanz-Beamte:
‚Steuer-Vorträge‘: ~8.000€ / Std.,  für Gesetzes-Kommentierungen: je ~20.000€ ).

PWC: Price Waterhous & Coopers:
( Kosten einer ‚robusten‘ Erst-Beratung: 7.000€ – 15.000€ + weitere Kosten )
KPMG: Klynveld-Peat-McLintock-Goerdeler,
EY: Ernst & Jung,
DTTL: Deloitte-Touche-Tohmatsu-Limited.
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Aus: ARD, 45 Min, „Steuern? Tricksen wie die Großen!“
Datum: 20.03.2017

März 31st, 2017 by